Wandlung

Wandlung ist ein veralteter Begriff aus dem deutschen Zivilrecht. Er bezeichnete bis zur Schuldrechtsmodernisierung 2001/2002 einen Gewährleistungsanspruch des Verkäufers bei Sachmängeln wie etwa mangelhafter Qualität. Wandlung bewirkte die Rückgängigmachung des Kaufvertrags.

Durch die Schuldrechtsmodernisierung ist an die Stelle der Wandlung das Rücktrittsrecht getreten. Sowohl Wandlung als auch Rücktritt verursachen Kosten und werden daher zu den Abweichungskosten in der Systematik der Qualitätskosten gezählt.

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