Ein Alternativmerkmal hält das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen einer bestimmten Eigenschaft bei den Einheiten der Untersuchungsgesamtheit fest. Es kann somit nur in zwei Ausprägungen (z.B. „fehlerfrei“/“fehlerhaft“) vorkommen. Synonym verwendet man auch den Begriff Dichotomes Merkmal.
Die Ausprägungsliste eines Alternativmerkmals enthält nur zwei Einträge.